Fachwirt

Fachwirt
nach der Weiterbildungskonzeption des  Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mittlere kaufmännische Führungskraft, Branchen- bzw. Wirtschaftszweigspezialist mit erweiterten beruflichen Kenntnissen in einem Wirtschaftszweig, z.B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Bankfachwirt.
- Fortbildungsmöglichkeiten bei  Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsträgern sowie durch Fernkurse mit Direktunterricht.
- Fachwirteprüfungen bei Industrie- und Handelskammern.
- Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: (1) Abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden kaufmännischen Ausbildungsberuf; weitere Berufspraxis in dieser Fachrichtung von mindestens drei Jahren; (2) ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

Lexikon der Economics. 2013.

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